Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag erhält mit Versand der Buchungsbestätigung durch uns an Sie per Email seine Gültigkeit und ist verbindlich.

2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietobjekte stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.

2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Buchungsformular abgeben. Dabei gibt der Mieter durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf das ausgewählte Mietobjekt ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch per E-Mail gegenüber dem Verkäufer abgeben.

2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von 48 Stunden annehmen, – indem er dem Mieter eine schriftliche Buchungsbestätigung oder eine Buchungsbestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Buchungsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder – indem er den Mieter nach dessen Buchung zur Zahlung auffordert. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Vor verbindlicher Buchung über das Online-Buchungsformular des Vermieters kann der Mieter seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Buchung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

2.5 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.6 Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Buchungsabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

4) Mietobjekt

Mietobjekt ist die aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters ersichtliche Ferienwohnung bzw. das aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters ersichtliche Ferienhaus mit den dort näher bezeichneten Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenständen in der dort näher beschriebenen Lage.


2. Anreise / Abreise

Anreise am Anreisetag ab 17.00 Uhr Ortszeit. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. 

3. Haustiere

Haustiere jeglicher Art sind in der gesamten Ferienunterkunft nicht gestattet.

4. Rauchverbot

In der gesamten Unterkunft besteht Rauchverbot. Die Terrasse kann bei geschlossenen Fenstern und Türen für das Rauchen genutzt werden.

6. Miete und Zahlungsbedingungen


6.1 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung des Mietobjekts sowie Nebenkosten für Wasser (in üblicher Menge) , Strom , PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht gesondert berechnet.

6.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen des Mietobjekts sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.

6.5 Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen Überweisung und Kreditkartenzahlung über die Website wählen.

Eine Anzahlung in Höhe von 50% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. [Bei Buchungen über ein Internetportal wie z.B. booking.com, FEWO direkt, oder AirBnb gelten abweichende Anzahlungsbestimmungen.]Die Zahlung hat unter Angabe des Nachnames und Aufenthaltszeitraums auf das in der Buchungsbestäting angegebene Konto zu erfolgen. Nach der erfolgten Anzahlung wird 28 Tage (4 Wochen) vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Bei kurzfristigerer Buchung sind 100% des Buchungsbetrages umgehend (innerhalb von 3 Werktagen) zu überweisen. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Keine Gewähr können wir geben, wenn Sie krank werden, wenn Sie deswegen nicht reisen können,deswegen empfehlen wir DRINGEND zum Abschluß einer Reiserücktrittversicherung!

7) Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an Dritte

7.1 Die Überlassung des Mietobjekts erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter und die von ihm bei Abschluss des Mietvertrages namentlich genannten Mitbewohner. Das Mietobjekt darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.

7.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem Mietobjekt einem Dritten zu überlassen, insbesondere dieses an einen Dritten zu vermieten.

8) Obliegenheiten des Mieters

8.1 Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht entfernt, verändert oder unbrauchbar gemacht werden.

8.2 Der Mieter hat den Schlüssel zum Mietobjekt sorgfältig zu verwahren und nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter oder einen von diesem hierzu bevollmächtigten Dritten herauszugeben. Bei Verlust des Schlüssels hat der Mieter den Vermieter unverzüglich hierüber zu informieren und nach bestem Wissen an einer Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.

9) Änderungen am Mietobjekt

9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen am Mietobjekt vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch des Mietobjekts nicht beeinträchtigt wird. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen. 9.2 Änderungen und Anbauten am Mietobjekt durch den Mieter bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Bei Rückgabe des Mietobjekts hat der Mieter den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

10) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

10.1 Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zum Mietobjekt zu gewähren.

10.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

10.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur des Mietobjekts. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter einzelne Komponenten des Mietobjekts zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

10.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.

10.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen am Mietobjekt vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

7. Rücktritt Mieter

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet. Sie erhalten 100% Rückerstattung bei Stornierung mindestens innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung, falls die Buchung mindestens 14 ganze Tage vor der lokalen Check-in-Zeit der Unterkunft erfolgt ist. Sie erhalten 50% Rückerstattung bei Stornierung mindestens 28 ganze Tage vor der lokalen Checkin-Zeit der Unterkunft. Im Falle des Rücktritts von weniger weniger als 28 Tage vor der Anreise besteht ein Anspruch des Vermieters auf Ersatzzahlung in Höhe von 100" des Buchungsbetrages. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

COVID-19-Sonderregelung: Sollte die gesetzliche COVID-19-Regelung kurzfristig eine Beherbung in einem Ferienhaus in Plau am See für den gebuchten Aufenthaltszeitraum untersagen, wird die Buchung storniert und der Gast erhält 100% des bereits gezahlten Betrages zurückerstattet.

11) Vertragliches Rücktrittsrecht Der Vermieter räumt dem Mieter das Recht ein, seine Buchung nach folgender Maßgabe kostenfrei zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht): Der Mieter kann seine Buchung bis zu 60 Tage vor Mietbeginn ohne Angabe von Gründen durch eine gegenüber dem Vermieter in Textform (z. B. E-Mail) abzugebende Erklärung stornieren. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Vermieter maßgeblich. Storniert der Mieter seine Buchung fristgerecht, so wird der Vermieter ihm einen ggf. bereits gezahlten Mietzins innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang seiner Erklärung vollständig zurückerstatten. Hierfür kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für seine Zahlung an den Vermieter verwendet hat.


8. Rücktriff Vermieter

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter oder Hausbewohner trotz Abmahnung nachhaltig stört, oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

9. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Mietobjekt, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Mietobjekt und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei uns anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei uns mit Foto-Nachweis gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses/der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Die Reinigung der Ferienwohnung ist während der Mietzeit durch den Mieter selbst vorzunehmen. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, grobe Verschmutzungen sind zu entfernen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern und das Ferienhaus ist besenrein zu hinterlassen. Die Haustürschlüssel sind an den Vermieter zu übergeben. Die Hausregeln sind zu beachten.

Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, insbesondere bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. (2) Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie z. B. Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, feiern von Partys, sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2) kann der Vertrag durch den Vermieter fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

10. Aufenthalt

Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Zusäztlich können im Vorwege zusätzliche Kinder angefragt werden. Bei Überbelegung hat der Vermieter der Ferienwohnung das Recht das gesamte Ferienhaus zu räumen. Der Mietpreis wird in diesem Fall einbehalten. Für den Aufenthalt gilt eine Mindestmietdauer von 5 Übernachtungen.

11. Nachtruhe

Zwischen 21.00 - 08.00 Uhr besteht eine Nachruhe, um die umliegenden Anwohner nicht zu stören.

12. Feiern

Feiern und Partys sind in dem Ferienhaus nicht gestattet.

13. Internetnutzung

Der Internetzugang wird den Feriengästen zu Verfügung gestellt und kann kostenlos genutzt werden. Die Nutzung illegaler Internetseiten ist untersagt, ebenso das streamen sowie hoch und runterladen illegaler Inhalte und Seiten. Zur Unterstützung der Aufklärung der widerrechtlichen Nutzung des Internetzugangs ist die Weitergabe von Daten der Mieter zu infrage stehenden Zeiten durch den Vermieter an Dritte gestattet.

13) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

13.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer.

13.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter. 13.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 13.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

14) Räumung des Mietobjekts

14.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand und besenrein zu verlassen. Persönliche Gegenstände des Mieters sind zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern, der Geschirrspüler ist auszuräumen, der Kühlschrank ist leer zu hinterlassen. Ferner müssen genutzte Küchengeräte gesäubert hinterlassen werden und auch der Grill muss nach der Nutzung gereinigt werden. Bei Nicht-Reinigung des Grills werden 50 EUR für den Reinigungsaufwand im Nachgang in Rechnung gestellt.

14.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln am Mietobjekt und/oder dessen Inventar zu ersetzen. 14.3 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.

15) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

16) Alternative Streitbeilegung

16.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. 16.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.



13. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Eine Weitergabe erfolgt lediglich an die Gemeinden zur Anmeldung der Kurabgabe und bei Nachfrage an das Finanzamt.

14. Haftung

Die Unterkunftsbeschreiung und Daten wurden nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Die Benutzung des Ferienhauses und deren Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Ferienhäuser sind nicht Kindersicher und eine Haftung wird nicht übernommen. Eltern haften für ihre Kinder.

12) Haftung

12.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen. 12.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt: 12.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, – bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, – aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, – aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. 12.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 12.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen. 12.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.



15. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters